Dienstag, 22. Oktober 2013

Neulich beim Arbeitsamt...

Heute bekam ich folgenden Dialog zwischen einer "Kundin" und der Sachbearbeiterin mit:

Sie wollen sich also arbeitslos melden?

Ja...

Ich sehe, sie haben Kinder. Wie alt sind die denn jetzt?

Der Große ist 5 und der kleine grade zwei geworden. Daher ist ja auch jetzt meine Elternzeit beendet.

Okay. Eine Betreuung für die Kinder haben Sie aber?

Der Große geht in den Kindergarten, der Kleine ist bei mir zuhause...

Hmm, das ist schlecht. Sie brauchen ja eine Betreuung, damit Sie für den Arbeitsmarkt bereitstehen.

Aber ich WILL doch gar NICHT arbeiten???!!!

Dann sind Sie bei uns falsch. Wir können Sie gerne als arbeitslos registrieren, aber Sie  erhalten kein Arbeitslosengeld, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht 15 Stunden mindestens pro Woche zur Verfügung stehen!

BITTE WAS???

Arbeitslosengeld erhält derjenige, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. 

Soll das etwa bedeuten, ich müsste wieder Bewerbungen schreiben und zu Bewerbungsgesprächen gehen? Da hab ich nämlich gar keine Lust drauf. Ne, ich bleibe zuhause und Sie zahlen mir bitte schön meinen Anspruch auf mein Geld aus.

Sie haben keinen Anspruch darauf, wenn Sie gar nicht arbeiten wollen. Für solche Fälle könnten Sie das Betruungsgeld in Anspruch nehmen.

Pffff. Da muss man arbeiten, um Geld zu kriegen, wo sind wir denn hier??? (sprachs und verließ das Amt)


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